
Arbeitsrechtliche Fragen und Antworten in Liechtenstein
Aufgrund der stetigen Lageveränderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) und des damit einhergehenden Anpassungsbedarfs hat die Liechtensteinische Regierung die massgebliche Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 13.03.2020 am 17.03.2020 angepasst und erweitert.
Zudem wurde die Verordnung über die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) am 17.03.2020 erlassen.
Wir geben Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick zu den wesentlichen arbeitsrechtlichen Auswirkungen.
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