Medienberichten im Computermagazin c’t und in der Wochenzeitung Zeit zur Folge gab es bereits im Januar 2020 ein schweres Datenleck beim Autovermieter Buchbinder. Dadurch gelangten persönliche Daten von drei Millionen Kunden unverschlüsselt ins Internet und waren dort für jeden Internetnutzer frei zugänglich. Betroffen sind scheinbar alle Buchbinder Kunden (Fahrzeugmieter und Fahrer) von 2003 bis 2020 .
Konfigurationsfehler führte zur Datenpanne
Das Datenleck wurde offenbar durch einen Konfigurationsfehler bei einem Backup-Server von Buchbinder ausgelöst und gelangten dadurch nachstehende persönliche Daten der betroffenen Kunden ins Internet:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Mobilfunknummer
- E-Mail-Adresse
- Führerscheinnummer
- Führerschein-Ausstellungsdatum
- Zahlungsinformationen und Bankverbindungen
Betroffene werden Opfer von Phishing-Versuchen
Da die offengelegten Daten öffentlich im Netz standen, konnte grundsätzlich jeder Internetnutzer auf sämtliche Daten unverschlüsselt zugreifen und downloaden. Es gilt daher als sehr wahrscheinlich, dass es vermehrt zu Phishing-Versuchen, Erpressungen und anderen betrügerischen Methoden kommen könnte. Auch Identitätsdiebstähle sind nicht auszuschließen.
Schadenersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen
Die Offenlegung von persönlichen Daten dürfte einen schweren Verstoß gegen die DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung) darstellen. Nach Art 82 DSGVO hat jede Person, der wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen, somit gegen Buchbinder.