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Oktober 2020

Kosten der Wirtschaftsprüfer

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Wirtschaftsprüfer haben die Kosten für ihre Kontrolltätigkeit gegenüber der Aufsichtsbehörde geltend zu machen, die sie beauftragt hat

Gemäss SPG-/AIA-/FATCA-Gesetz tragen die Geprüften die Kosten für die Kontrolltätigkeit. Dabei stellen die Wirtschaftsprüfer ihre Honorarnote in der Regel dem Geprüften direkt aus. Nicht selten kommt es vor, dass die Geprüften nicht bzw nicht zur Gänze die Rechnungen der Wirtschaftsprüfer bezahlen. In einem solchen Fall ist wichtig zu wissen, dass der Wirtschaftsprüfer seine Forderungen gegenüber der beauftragenden Aufsichtsbehörde geltend machen muss und nicht gegenüber dem Geprüften direkt. Der liechtensteinische Verwaltungsgerichtshof hielt in seiner Entscheidung VGH 2019/146 zur SPG-Prüfung, gestützt auf die vorinstanzliche Entscheidung der FMA-Beschwerdekommission, fest, dass zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Geprüften keine Rechtsbeziehung privatrechtlicher Natur bestehe, sodass die Forderungen des Wirtschaftsprüfers von der Aufsichtsbehörde zu tragen seien. Diese Entscheidung findet aufgrund der gesetzlichen Gleichartigkeit durchaus auch für die AIA- und FATCA-Kontrolle Anwendung.

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