Vorschau für Florian · Live vergleichen

September 2019

Arbeitgeber müssen Arbeitszeugnisse ausstellen

← Zur Übersicht

SCHEIBER Rechtsanwälte vertritt einen Mandanten in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit vor dem Fürstlichen Landgericht.

Der Arbeitgeber, eine liechtensteinische Bank, weigerte sich bis zuletzt, dem Mandanten ein Arbeitsschlusszeugnis auszustellen. Der Grund hierfür sei, dass gegen den Arbeitgeber noch ein Parallelprozess des Arbeitnehmers wegen missbräuchlicher Kündigung behänge.

Mit Urteil des Fürstlichen Landgerichts vom 27. September 2019 wurde nunmehr unserer Arbeitszeugnisausstellungsklage stattgegeben und der Arbeitgeber verpflichtet, dem Mandanten ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Der Urteilsbegründung ist unter anderem zu entnehmen, dass Arbeitnehmer jederzeit, insbesondere auch nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses und auch während einem laufenden Verfahren zur Frage der allfälligen Missbräuchlichkeit der Arbeitgeberkündigung, Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses haben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Fragen zu diesem Thema?

Wir prüfen Ihren Fall.

Kontakt News