September 2025
Verfahren gegen TIWAG wegen unzulässiger Preiseröhungen rechtskräftig gewonnen
Die Strompreiserhöhungen der TIWAG (TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG) in den Jahren 2022 und 2023 sind unzulässig. Das haben die Gerichte inzwischen rechtskräftig bestätigt. Viele Kunden haben daher Anspruch auf Rückzahlung. Achtung: Diese Ansprüche sind von Verjährung bedroht.